Prüfungen, die „General Certificate of Education“ heißen, können auch Bestandteil von Sekundarschulabschlüssen von Ländern sein, deren Schulsystem aus geschichtlichen Gründen auf dem britischen Schulsystem basiert. Für diese Länder können andere Bedingungen für einen Hochschulzugang in Deutschland gelten. Daher müssen immer die Bewertungsvorschläge für das jeweilige Land geprüft werden, die in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu finden sind.

Für die Bewertung sind den Anerkennungsstellen immer die Zeugnisse der anerkannten britischen Prüfungstellen („Awarding Bodies“) vorzulegen. Die Zeugnisse der jeweiligen Schule sind nicht ausreichend. Zu den „Awarding Bodies“ zählen derzeit: AQA, Cambridge Assessment International Education (früher Cambridge International Examinations), CCEA, LRN (Learning Resource Network), OCR, Oxford AQA, Pearson (früher Edexcel), WJEC bzw. WJEC Eduqas.

2. Anerkennung des GCE in Deutschland – bis einschließlich des Zulassungstermins für das Wintersemester 2023/24 gültige Regelungen

Für die Anerkennung des GCE sind zusammengefasst folgende Bedingungen festgelegt:

a) Grundvoraussetzungen

Unabhängig vom zu wählenden Studiengang existieren drei grundsätzliche Bedingungen:

  • Für die Anerkennung des GCE müssen Sie vier Prüfungsfächer nachweisen, die voneinander unabhängig sind und (nicht ) Inhalt haben.
  • Unter diesen Fächern müssen sich a) eine Sprache und b) Mathematik oder eine der Naturwissenschaften Biologie, Chemie oder Physik befinden.
  • Mindestens drei der vier Fächer müssen auf dem Niveau GCE AL bestanden worden sein, für das vierte Fach ist das Niveau GCE AS ausreichend.

b) Fachspezifische Anforderungen für einzelne Studienbereiche

Bezogen auf das gewünschte Studienfach müssen folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Möchten Sie einen geistes-, rechts-, sozial-, wirtschaftswissenschaftlichen oder künstlerischen Studiengang belegen, müssen Sie a) ein Fach im GCE AL nachweisen, das der gewählten Studienrichtung entspricht und b) bei Wirtschafts- und Sozialwissenschaften zusätzlich ein GCE AL im Fach Mathematik.
  • Sollten Sie ein naturwissenschaftliches Fach studieren wollen, müssen Sie in den Fächern Mathematik, Biologie, Chemie und Physik insgesamt zwei GCE AL belegt haben.
  • Bei technischen und mathematischen Studiengängen werden für die Anerkennung ein GCE AL im Fach Mathematik und ein GCE AL aus den Fächern Biologie, Chemie, Physik und Informatik verlangt.
  • Gehört Ihr gewünschtes Studienfach zum medizinischen Bereich (Medizin, Zahnmedizin, Veterinärmedizin und Pharmazie), müssen Sie drei der folgenden GCE AL-Fächer belegt haben: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik.

c) Zusätzliche Vorgaben

Zusätzliche Vorgaben, die die Anforderungen gemäß Ziffer 2.b nicht ersetzen:

  • Zwei Fächer auf dem Niveau des GCE AS können anstelle eines GCE AL in die Bewertung einbezogen werden.
  • Nachweise von GCE AS/AL-Prüfungsfächern, die dem berufsbildenden Bereich zugeordnet werden, können ausschließlich in Einzelfällen anerkannt werden. Die 2005/2006 in Großbritannien eingeführten „GCE Applied A Level“ werden für den Hochschulzugang in Deutschland in keinem Fall berücksichtigt.
  • Nachweise über sogenannte „Key Skills“ werden für den Hochschulzugang in Deutschland nicht berücksichtigt.
  • Eine Sprachprüfung im Fach Englisch, die nicht im Rahmen von GCE AL/AS-Prüfungen abgelegt worden ist, kann nicht als Ersatz für ein Fach im GCE AL/AS gewertet werden.
  • Sofern die Prüfungsleistungen durch vorläufige Ergebnismitteilungen „Statement of Results“ bzw. „Candidate Statement of Provisional Results“ der „Awarding Bodies“ (Prüfungsstellen) und/oder der „Examinations Centres“ (Prüfungszentren) dokumentiert werden, können diese als Grundlage für die Entscheidung über die herangezogen werden. Als Bewerber sind Sie dann jedoch verpflichtet, die offiziellen Prüfungszeugnisse bis zum Beginn des zweiten Studiensemesters vorzulegen.
  • Bei der Bewertung wird davon ausgegangen, dass insgesamt zwölf aufsteigende Schuljahre absolviert wurden. Sollten Sie diese Bedingung nicht erfüllen, legen die Bewertungsvorschläge Vereinigtes Königreich nähere Bedingungen zum Ausgleich fest, die in der Datenbank anabin der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen zu finden sind.

d) Für weitere britische Schulabschlüsse gilt:

International Advanced Level

International Advanced Level bzw. International Advanced Subsidiary Level, die manche britische „international schools“ anbieten, werden analog zu GCE AL bzw. GCE AS für den Hochschulzugang berücksichtigt.

Cambridge Pre-U

Beim „Cambridge Pre-U“ handelt es sich um einen britischen Schulabschluss, der in Großbritannien als Berechtigung für den Hochschulzugang akzeptiert wird. Für den Zugang von Studienbewerbern mit „Cambridge Pre-U“-Qualifikationen zum Studium an deutschen Hochschulen gelten die oben genannten Grundvoraussetzungen (siehe Abschnitt „Anerkennung des GCE in Deutschland“ – „Grundvoraussetzungen“) und die fachspezifischen Anforderungen (siehe Abschnitt „Anerkennung des GCE in Deutschland“ – „Fachspezifische Anforderungen für einzelne Studienbereiche“) für einzelne Studienbereiche unverändert. Dabei werden ein „Cambridge Pre-U Principle Subject“ einem GCE AL und ein „Cambridge Pre-U Short Course“ einem GCE AS gleichgestellt.

Das „Cambridge Pre-U“-Fach „Global Perspectives and Independent Research“ kann einen GCE AS ersetzen, wenn ein „Cambridge Pre-U Diploma“ nachgewiesen wird und die Grundvoraussetzungen (siehe Abschnitt „Anerkennung des GCE in Deutschland“ – „Grundvoraussetzungen“) sowie die fachspezifischen Anforderungen (siehe Abschnitt „Anerkennung des GCE in Deutschland“ – „Fachspezifische Anforderungen für einzelne Studienbereiche“) bereits durch die übrigen Fächer erfüllt sind.

(International) General Certificate of Secondary Education und GCE Ordinary Level

General Certificate of Secondary Education (GCSE), International GCSE und GCE Ordinary Level (GCE O Level) Nachweise, die im Vereinigten Königreich oder an britischen „international schools“ erworben wurden, werden auf einen deutschen Hauptschulabschluss bzw. mittleren Schulabschluss bezogen und für den Hochschulzugang in Deutschland NICHT berücksichtigt.

3. Anerkennung des GCE in Deutschland – ab dem Zulassungstermin für das Sommersemester 2022 anwendbare Regelungen

Für die Anerkennung des GCE sind zusammengefasst folgende Bedingungen festgelegt:

a) Grundvoraussetzungen 

Unabhängig vom zu wählenden Studiengang existieren die folgende Grundvoraussetzungen: 

b) Fachspezifische Anforderungen 

Bezogen auf das zu wählende Studienfach müssen folgende zusätzliche Voraussetzungen erfüllt sein: 

Künstlerische Studiengänge Keine fachspezifischen Anforderungen
Geistes- und rechtswissenschaftliche Studiengänge 1 A Level aus: Sprache, Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft
Sozial- und wirtschaftswissenschaftliche Studiengänge 1 A Level aus: Geschichte, Geographie, Sozialkunde/Politik, Wirtschaft;
1 A Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Naturwissenschaftliche Studiengänge 2 A Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Mathematische und technische Studiengänge 1 A Level in Mathematik;
1 A Level aus: Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Medizinische Studiengänge, einschließlich Pharmazie 3 A Level aus: Mathematik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik
Studiengänge, die diesen Fachrichtungen nicht zugeordnet werden können Über fachspezifische Anforderungen entscheidet die zulassende Hochschule

 

c) Zusätzliche Vorgaben

  • Vorläufige Ergebnismitteilungen („Candidate Statement of Provisional Results“ und vergleichbare Bezeichnungen) von anerkannten Prüfungsstellen können berücksichtigt werden. Die Zeugnisse der Prüfungsstellen sind zu Beginn des 2. Studiensemesters bzw. spätestens 1 Jahr nach Prüfungstermin bei der zuständigen Stelle vorzulegen.
  • Einzelne A Level-Fächer mit berufsbildendem Inhalt können als drittes Fach berücksichtigt werden gemäß „Liste C: Zulässige berufsbildende A Level-Fächer“ (Fach 3). In diesem Fall wird die Auswahl der Studiengänge auf die Fachrichtung des berufsbildenden A Level-Fachs eingeschränkt.
  • Bei der Bewertung wird im Regelfall ein insgesamt mindestens 12-jähriger aufsteigender Schulbesuch vorausgesetzt.

d) Für weitere britische Schulabschlüsse gilt: 

International Advanced Level

International Advanced Level, die manche britische „international schools“ anbieten, werden analog zu GCE AL bzw. GCE AS für den Hochschulzugang berücksichtigt.

Advanced Subsidiary Level (AS Level)

GCE AS und International AS Level werden nach den geänderten Bewertungsvorschlägen nicht länger für den Hochschulzugang berücksichtigt.

Cambridge Pre-U

Beim „Cambridge Pre-U“ handelt es sich um einen britischen Schulabschluss, der in Großbritannien als Berechtigung für den Hochschulzugang akzeptiert wird. Für den Zugang von Studienbewerbern mit „Cambridge Pre-U“-Qualifikationen zum Studium an deutschen Hochschulen gelten die oben genannten Grundvoraussetzungen sowie die fachspezifischen Anforderungen zur Anerkennung des GCE in Deutschland.

Die „Cambridge Pre-U“ müssen durch Zeugnisse der Prüfungsstelle „Cambridge Assessment International Education“ (früher: Cambridge International Examinations) nachgewiesen sein, wobei ein „Cambridge Pre-U Principle Subject“ mit der Mindestnote M3 einem „General Certificate of Education - Advanced Level“ (A Level) mit der Mindestnote C entspricht

(International) General Certificate of Secondary Education und GCE Ordinary Level

General Certificate of Secondary Education (GCSE), International GCSE und GCE Ordinary Level (GCE O Level) Nachweise, die im Vereinigten Königreich oder an britischen „international schools“ erworben wurden, werden auf einen deutschen Hauptschulabschluss bzw. mittleren Schulabschluss bezogen und für den Hochschulzugang in Deutschland NICHT berücksichtigt.